AGB Festival
MUSSEA – Inh. Andreas Herzog
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TON & TÖPFE GENUSSFEST
am 19. & 20. Juni 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für das TON & TÖPFE GENUSSFEST
1. Veranstalter
Andreas Herzog – MUSSEA
Mussen 9, 95213 Münchberg
Tel.: +49 160 8743530
E-Mail: festival@mussea.de
Vertretungsberechtigt: Andreas Herzog
2. Geltung der AGB
• Diese AGB gelten zwischen dem Käufer eines Tickets („Besucher“) und dem Veranstalter. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher einen Vertrag über den Besuch des Festivals ab. Wer mehrere Tickets kauft, vertritt damit automatisch die anderen Besucher. Mit dem Kauf bzw. Besitz eines Tickets akzeptiert der Besucher diese AGB. Sie gelten für das gesamte Festivalgelände.
3. Festivalgelände
Das Festival findet auf dem Anwesen Mussen 9, 95213 Münchberg statt. Zutritt haben nur Besucher mit gültigem Ticket.
4. Einlass und Kontrolle
• Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültigem Ticket möglich. Die Einlasskontrolle erfolgt direkt am Gelände.
• Sicherheitskontrollen durch das Ordnungs- und Sicherheitspersonal sind möglich.
Der Veranstalter kann Besuchern den Einlass verweigern, z. B. bei:
• Mitführen von gefährlichen Gegenständen
• Starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss
• Offensichtlich diskriminierendem Verhalten (homophob, sexistisch, rassistisch oder menschenverachtend)
• Verstoß gegen den Jugendschutz
In diesen Fällen verliert das Ticket seine Gültigkeit. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
4a. Cashless Festival & Guthaben
• Cashless: Speisen & Getränke werden bei allen Stationen direkt mit dem Festivalband bezahlt.
• An sämtlichen Verkaufsstellen wird kein Bargeld akzeptiert.
• Vorab aufladen: Es wird empfohlen, bereits beim Ticketkauf Guthaben direkt auf das Band zu buchen.
• Bändchentausch: Im Eingangsbereich wird das Ticket gegen das Festivalband getauscht. Vorab gebuchtes Chip – Guthaben ist darauf integriert und bereits gespeichert.
• Aufladen vor Ort: An der Top-Up-Station auf dem Gelände kann in bar oder per EC-/Kreditkarte aufgeladen werden.
• Kontaktlos bezahlen: Bequem während des gesamten Festivals mit dem Festivalband.
• Rückerstattung: Restguthaben kann nach dem Festival kostenlos im Ticketshop erstattet werden. Guthaben, das nach Ende der Veranstaltung noch auf dem Konto eines Besuchers ist, muss innerhalb von 2 Wochen beantragt werden.
Der Erwerber eines Tickets steht im Vertragsverhältnis mit NFCtron. Es gelten für den Kauf, die Zahlungsabwicklung und etwaige Rückerstattung von Guthaben diese Bedingungen: https://www.nfctron.com/de/bedingungen
5. Hausrecht und Verhalten
• Das Hausrecht liegt auf dem Festgelände beim Veranstalter und dem Sicherheitspersonal.
• Das Hausrecht auf den ausgewiesenen Parkflächen liegt beim Grundstückseigentümer und dem Sicherheitspersonal.
• Das Hausrecht am Wohnmobilstellplatz liegt beim Grundstückseigentümer und dem Sicherheitspersonal.
• Auf allen Flächen ist den Anweisungen stets Folge zu leisten.
Auf dem Gelände ist verboten:
• gefährliche Gegenstände mitzuführen
• Gewalt anzuwenden
• ohne Genehmigung Handel oder Werbung zu betreiben
• nicht freigegebene Bereiche, Maschinen oder Anlagen zu betreten
• offenes Feuer zu entzünden (außer durch Crew-Team)
• Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien.
• Umwelt- und Naturschutz haben Priorität. Den Müll bitte in die bereitgestellten Behälter entsorgen.
• Privatfotos mit Handy oder Kamera sind erlaubt. Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jedoch zu achten.
• Verstöße gegen Regeln können zum Verweis vom Festivalgelände führen. Straftaten werden der Polizei gemeldet. Das Ticket verfällt bei Verweis, eine Rückerstattung erfolgt nicht.
• Mit Betreten des Geländes stimmt der Besucher zu, dass Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von ihm vom Veranstalter und anderen Festivalgästen unentgeltlich genutzt werden dürfen (z. B. Social Media, Webseite, Werbung).
6. Verbotene Gegenstände
Verboten sind u. a.: Waffen, Feuerwerkskörper, Lärminstrumente, Bauholz, Sägen, Äxte, Trockeneis, Säurebatterien. Die Sicherheitskräfte dürfen diese Gegenstände bis Festivalende einbehalten.
7. Haftung
• Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
• Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Parken/Camping auf ausgewiesenen Flächen erfolgt auf eigene Gefahr.
• Besucher sind sich bewusst, dass Lärm gesundheitsschädlich sein kann; Ohrenschutz wird empfohlen.
• Für Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Schäden wird keine Haftung übernommen, außer in den oben genannten Fällen.
8. Lautstärke
Vor allem vor der Bühne kann es sehr laut werden. Wir empfehlen Ohrstöpsel und einen Platz, der zu den eigenen Hörgewohnheiten passt – insbesondere wenn sich Gäste mit Hunden auf dem Festivalgelände aufhalten.
9. Absage, Verlegung oder Abbruch
• Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit von Künstlern, höhere Gewalt, Wetter) absagen oder verlegen. Schadensersatzansprüche sind dann ausgeschlossen.
• Tickets behalten bei Verlegung ihre Gültigkeit. Wer die Rückgabe eines Tickets wünscht, kann innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Ersatztermins eine Erstattung beim Veranstalter beantragen.
• Bei Abbruch aufgrund höherer Gewalt oder Gefahr für Besucher/Künstler gibt es keine Rückerstattung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters.
10. Parken und Camping
• Park- und Wohnmobilstellplätze sind im Eintrittspreis enthalten.
• Parken erfolgt auf eigene Gefahr, nur auf ausgewiesenen Flächen, die StVO ist zu beachten. Falsch geparkte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
• Abgestellte Fahrzeuge werden nicht bewacht; eine Haftung für Diebstahl oder Schäden ist ausgeschlossen.
• Wohnmobile dürfen nur auf asphaltierten und gekennzeichneten Stellflächen geparkt werden. Markisen, Vorzelte oder Grillen sind nicht erlaubt.
11. Programmänderungen
Programmänderungen (Absagen, Verzögerungen) sind möglich. Der Veranstalter bemüht sich um Ersatz, Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nicht.
12. Jugendschutz
• Kinder und Jugendliche 0–16 Jahre: Zutritt zum Festival nur in Begleitung Erziehungsberechtigter
• Jugendliche ab 16 Jahre: Zutritt bis 24 Uhr in Begleitung Erziehungsberechtigter oder Personensorgeberechtigter
12 a. Alkoholabgabe an Jugendliche
• Unter 16 Jahren: Kein Erwerb und kein Konsum von Alkohol auf dem Festival.
• Ab 16 Jahren: Erwerb und Konsum von Bier, Wein, Sekt und Mischgetränken (ohne Spirituosen) erlaubt.
• Ab 18 Jahren: Erwerb und Konsum von Spirituosen, Schnaps und Alkopops erlaubt.
13. Datenschutz
Details zum Datenschutz und zur DSGVO sind unter https://www.mussea.de/datenschutz/ einsehbar.
14. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hof, Deutschland, wenn der Besucher außerhalb Deutschlands wohnt oder nach Vertragsschluss dorthin verzieht.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.