MUSSEA Inh. Andreas Herzog, Landhaus Chalet & Scheunenloft

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages / Buchungsbestätigung / Verjährung

Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Der Buchung kann eine unverbindliche Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit vorausgehen. Die Buchung kann auf allen Buchungswegen erfolgen, welche vom Gastgeber angeboten werden. Die Buchung des Gastes kann also mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.

Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Eingang der in der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers bezifferten Anzahlungsforderung i.H.v. mindestens 25% des ausgewiesenen Gesamtbetrages auf dem Konto des Gastgebers zustande. Der Versand der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) erfolgt als PDF online via e-mail. Reservierungen sind mit Erhalt der Buchungsbestätigung sowie der erfolgten Anzahlung bindend. Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Anzahlung.

Alle Ansprüche gegen den Gastgeber verjähren grundätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers beruhen.

§ 2 Anzahl Personen

Die Ferienobjekte dürfen nur in der vorher vereinbarten Anzahl von Personen bewohnt werden. Die Anzahl der Personen wird in der Buchungsbestätigung fixiert. Eine Abweichung ist mit den Gastgeber vor Anreise abzusprechen und kostenpflichtig.

§ 3 Anreise / Abreise

Die Ferienobjekte stehen ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Abreise muss bis spätestens 10 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können bei den Gastgebern erfragt werden. In der Regel sind in den Objekten Abreise- gleichzeitig auch Anreisetage. Die Reinigungen finden zwischen 10 Uhr und 16 Uhr statt. Bitte geben Sie dem Gastgeber die Zeit, um die Räumlichkeiten für die nächste Anreise wieder gründlich vorzubereiten.

§ 4 Zugang zum Ferienobjekt

Schlüssel und ggf. auch Garagentorsensoren, sowie Schließanlagen-Pincodes werden allen Gästen bei Anreise persönlich übergeben. Schlüssel und Sensoren werden bei Abreise auch persönlich beim Gastgeber wieder abgegeben. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden. Der Gast haftet, inklusive einem notwendigen Tausch der Schließzylinder, bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Die Buchung wird ausschließlich mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Gastgebers verbindlich. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur fällig. Der Erhalt der Anzahlung wird in jedem Fall schriftlich bestätigt. Restzahlungen erfolgen per online-Überweisung bis spätestens zwei Wochen vor dem Anreisetermin (Datum in den Buchungsbestätigungen vermerkt).

Wird die Zahlungsfrist für die Anzahlung nicht eingehalten, kommt kein Beherbergungsvertrag zustande. Der Gastgeber ist berechtigt, von der Buchung zurück zu treten und neu zu vermieten.

Der Gastgeber akzeptiert ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder in Bargeld.

Es gelten bei Zahlungsverzug die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Rücktritt

Bei einem Rücktritt ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Mietpreises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.

Schlechtes Wetter und Krankheit rechtfertigen keinen Rücktritt von der Buchung. Empfohlen wird daher der Abschluss einer externen Reiserücktrittsversicherung, für welchen der Gast Sorge trägt.

Es gelten folgende Stornoregelungen:

  • Stornogebühren frei: bis 10 Wochen vor Anreise.
  • Stornogebühr 50% des Buchungsbetrages: bis 2 Wochen vor Anreise
  • Stornogebühr 90% des Buchungsbetrages: Ab 13 Tage vor Anreise oder bei Abbruch der Reise

Im Falle einer außerordentlichen Absage durch den Vermieter durch einen sachlich gerechtfertigten Grund (in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände wie z. B. Krankheit des Vermieters bzw. andere durch den Vermieter nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen) besteht für den Gast kein Anspruch auf Schadensersatz.

§ 7 Nebenkosten

Nebenkosten für Wasser, Strom, Heizung, PKW-Stellplatz, Müllentsorgung werden nicht erhoben. Diese sind in den Mietpreisen enthalten.

§ 8 Hunde

Hunde dürfen nur in Absprache mit den Gastgebern und gegen Gebühr, in der vorher angegebenen Anzahl, mitreisen.

Hunde dürfen nicht ins Bett, nicht auf das Sofa oder auf Sessel. Der Hundekot im Garten und um die Ferienobjekte herum ist einzusammeln. Vor der Abreise sind die Objekte mindestens zu kehren (besenreine Übergabe), idealerweise kurz zu saugen.

Ist bei der Abreise offensichtlich zu erkennen, dass die Hundegäste im Bett übernachtet haben, sowie auf Sesseln, Stühlen und der Couch gewohnt haben, entsteht ein erhöhter Reinigungsaufwand. Dieser wird dem Gast zusätzlich pauschal in Höhe von bis zu 100,- € in Rechnung gestellt.

Der Gastgeber setzt voraus, das bei mitreisenden Hunden eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter vorgehalten wird. Der Besitzer haftet für alle Schäden, die sein Hund an der Hauseinrichtung verursacht.

§ 9 Hausrecht

Bei notwendigen Reparaturen oder Gefahr im Verzug kann es unerlässlich sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss. Dieses Recht wird durch den Gast eingeräumt. Grundsätzlich versucht der Gastgeber, Gästen ein Betreten der Räumlichkeiten immer vorab mitzuteilen. Ist ihm dies nach den Umständen des Einzelfalles nicht zumutbar oder unmöglich, darf der Vermieter trotzdem von seinem Zutrittsrecht Gebrauch nehmen.

§ 10 Datenschutz

Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

Der Gast erklärt sich weiterhin damit einverstanden, dass Daten über sein Nutzungsverhalten des Internetzugangs erhoben und gespeichert und dem Gastgeber täglich per Email mitgeteilt werden. Dabei wird u. a. auch die MAC-Adresse des Nutzers dem Gastgeber mitgeteilt. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

§ 11 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder WiFi- Nutzung

Der Gastgeber unterhält einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in den Ferienobjekten eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Diese Mitbenutzung ist eine kostenlose Serviceleistung und jederzeit durch den Gastgeber widerruflich. Der Gastgeber übernimmt keine Gewähr über Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Interernetzugangs für irgendeinen Zweck. Der Gastgeber ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzuschränken. Der Gast wurde darauf hingewiesen, dass mehrere Teilnehmer diesen Internetzugang nutzen und sich dadurch die Surfgeschwindigkeit des Internetzuganges verringern kann. Der Gastgeber behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzernamen und Passwort. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Gastgeber hat das Recht, jederzeit den Zugangscode zu ändern.

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet (mailen und surfen) ermöglicht. Virenschutz und / oder Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter der Nutzung des WLANs hergestellten Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher von Dritten eingesehen werden. Der Gastgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer usw.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät des Gastes gelangen können. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien (z. B. PC, Smartphone, Tablet) des Gastes übernimmt der Gastgeber grundsätzlich keine Haftung.

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
  • die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / oder anderer Formen unzulässiger Werbung nutzen.
  • Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing-Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten.

Der Gast stellt den Gastgeber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Gastgeber auf diesen Umstand hin.

Der Gast ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung freimachen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt oder er aufgrund von Unwissenheit gehandelt hätte.

§ 11 Haftung

Die Ausschreibung ist nach bestem Wissen erstellt worden. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung (Beherbergungsverbot), plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Gastgeber ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Eigentümer haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

§ 12 Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Gastaufnahmebedingungen (AGB) unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien inhaltlich am Nächsten kommt.

Es findet deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Gast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.

Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Gastgeber ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

Für Klagen des Gastgebers gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Stand: 27.11.2022

JETZT BUCHEN

JETZT BUCHEN